Update 23.8.2018

Endlich tut sich was, es wurde begonnen die Hecke zu schneiden.

Noch nicht sehr hübsch.

Fast schon an der Grundstücksgrenze.....

.....aber eben nur fast........

.........da geht noch was, bevor er wieder alles zuwuchert.

Die traurigen Reste des Kirschbaumes.

 

 

Seit 2008 wird gegen den Pflanzenwuchs, und Neupflanzungen einiger weniger, von der Gemeinde nichts unternommen.

 

23.05.2008 2008 2010 2011 2012 2014 2015 2017 2018 20180529_081209 20180529_081230 20180529_081235 20180529_081305 20180529_081313 img_510b0c8892de463a970ef79bca6f6e8c Bebauungsplan 29.07.2018-1 29.07.2018-2 Greift Gemeinde durch_1 Greift Gemeinde durch_2 NÖ ROG 2014 § 19 StVO

Der Artikel zum Nachlesen: "Greift Gemeinde durch?"

Quelle NÖ ROG § 19

Quelle StVO § 91

oder

Jusguide

 

Auch 2014 schon ein Problem. Blumenkübel, und die Hecke nicht zurückgeschnitten.

 

Man kann natürlich, um anderen Anrainern oder deren Besuchern das Parken unmöglich zu machen, etwas pflanzen, oder die Mülltonne 3 Tage vor der Leerung auf öffentlichem Grund abstellen.

Foto vom 11.8.2018

 

Auf der anderen Seite wird auch kräftig gepflanzt. Sieht aus als würde diese Methode reichlich Nachahmer finden, was die Situation zusätzlich verschärft.

 

Offensichtlich schaffen es die übrigen Eigentümer problemlos die Grundstücksgrenzen einzuhalten